Aktuelles zu Umlagen, Entlastungen und Hintergründe zur Energielage
Alle relevanten Informationen hierzu finden Sie in unseren FAQs.
In 3 Schritten zum Ökostrom der Stadtwerke Stuttgart
1. Tarif prüfen
Anhand Ihres Jahresverbrauchs berechnen Sie Ihren individuellen Ökostrom- oder Erdgaspreis.
2. Online-Formular ausfüllen
Halten Sie Ihre Zählernummer bereit und füllen Sie unser Online-Auftragsformular aus.
3. Fertig!
Alles Weitere erledigen wir für Sie, auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger.
Für uns - für Stuttgart
Stuttgart setzt auf Erneuerbare Energien, so wie auch das Restaurant "Metzgerei" im Stuttgarter-Westen und die Stuttgarter Wagenhallen. Sie gewähren uns einen exklusiven Blick hinter die Kulissen. Weitere Partner der Energeiwende finden Sie übrigens hier.
Eine sichere Quelle für sauberen Strom
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Unser Ökostrom stammt aus den modernsten Wasser- und Windkraftanlagen und nicht aus alten, bereits abgeschriebenen Erzeugungsanlagen.
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Bei der Erzeugung unseres Ökostroms entstehen keine klimaschädlichen CO2-Emmissionen.
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Wir arbeiten ausschließlich mit Energieerzeugern zusammen, die keinerlei wirtschaftliche Beziehungen zu Atomkraftwerksbetreibern unterhalten.
Dafür bürgen wir und unser vielfach ausgezeichneter Ökostrompartner, die Elektrizitätswerke Schönau. Diese Kriterien lassen wir jedes Jahr vom TÜV Nord prüfen und zertifizieren.
Hier geht es zum TÜV-Zertifikat der Stadtwerke Stuttgart.

Unser aktueller Gesamtstrommix - TÜV geprüft: |
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Energiequelle | Bundesdurchschnitt*Ø * | Stadtwerke Stuttgart Wir | |
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Atomenergie | 12,4 % | 0 % |
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Kohle | 24,0 % | 0 % |
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Erdgas | 13,3 % | 0 % |
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Sonstige fossile Energien | 1,3 % | 0 % |
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Erneuerbare Energien gefördert nach EEG | 44,9 % | 60,3 % |
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Sonstige Erneuerbare Energien | 4,1 % | 39,7 % |
CO2-Emissionen | 310 g/kWh | 0 g/kWh | |
Radioaktiver Abfall | 0,0003 g/kWh | 0 g/kWh |
* Zeitraum 2020, Datenquelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
Fragen und Antworten zum Ökostrom?
Zählernummer, Name des aktuellen Energieversorgers, ungefährer Jahresverbrauch – das benötigen Sie, um zu Ökostrom, Erd- oder Biogas der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft zu wechseln. Diese Daten finden Sie auf Ihrer bisherigen Strom- bzw. Gasrechnung. Außerdem benötigen wir Ihre Adresse und Ihre Bankverbindung.
Nein, die Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft erledigt das für Sie! Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.
Ihre Strom- bzw. Gaszählernummer finden Sie am einfachsten auf Ihrer bisherigen Strom- bzw. Gasrechnung. Liegt Ihnen diese nicht mehr vor, so steht die Nummer auch direkt auf dem Zählerkasten. Den finden Sie entweder direkt in Ihrer Wohnung oder im Keller. Manchmal hat leider nur der Hausmeister Zugang zu den Zählern der Mieter – dann müssten Sie sich an ihn wenden. Die Daten benötigen wir für die Ummeldung der Stromversorgung auf uns. Zum Wechseltermin sollte der Kunde seinem alten Lieferanten den abgelesenen Zählerstand mitteilen. Oft schickt der alte Versorger ein Ableseformular zum Wechseltermin, aber das wird sehr unterschiedlich gehandhabt, oft wird auch einfach geschätzt. Ein abgelesener Zählerstand ist einem geschätzten Zählerstand immer vorzuziehen.
In der Regel ca. sechs Wochen, nachdem Ihr ausgefüllter Vertrag bei uns eingegangen ist. Die Umstellung erfolgt jeweils zum Ersten eines Monats, außer bei Einzügen. Hier wird die Versorgung zum Einzugsdatum beantragt. Sobald wir den genauen Termin des Versorgerwechsels kennen, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung.
Wichtig: Außer bei Neueinzug sollte dem Vertrag am besten eine Kopie der letzten Stromrechnung beigelegt werden.
Es kann jeder Stromkunde wechseln, der einen eigenen Stromzähler hat. „Eigen“ bedeutet, dass der Stromzähler auf seinen Namen läuft und er eine Rechnung von einem Stromlieferanten bekommt. Dabei ist es völlig egal, ob er in einem Haus oder einer Mietwohnung wohnt. Energieversorger müssen genau die Strommenge an Ökostrom liefern, die bestellt wird. Je mehr Leute Ökostrom verlangen, desto mehr muss erzeugt werden. So wird der Stromsee immer grüner. Wenn die Nachfrage nach Ökostrom steigt, wird also mehr in erneuerbare Energien investiert.
Sie sollten den Stromwechsel möglichst schon vor dem Umzug bzw. Einzug einleiten. Sobald Sie wissen, wann Sie die neue Wohnung übernehmen und welche Zählernummer zur Wohnung gehört, lassen Sie uns am besten den Auftrag zur Lieferung für die neue Wohnung zukommen. Vermerken Sie auf Ihrem Auftrag bitte das Datum der Wohnungsübernahme, die Zählernummer(n) und den voraussichtlichen Jahresverbrauch. Wenn Sie beim Einzug in eine neue Wohnung nicht aktiv einen Stromversorger auswählen, entsteht automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger (Lieferant vor Ort) zu dessen Standardtarif. Der Grundversorgertarif ist meist sehr teuer und kein Ökostrom. Der Vertrag mit dem Grundversorger kann unter Einhaltung der üblichen Fristen jederzeit von einem neuen Lieferanten wieder gekündigt werden.
Das macht, wie vorher auch, der Netzbetreiber vor Ort. Dieser schickt einen Kundendienstmitarbeiter zur Ablesung vorbei oder fordert Sie mit einer Ablesekarte auf, ihm den Zählerstand zu einem bestimmten Termin mitzuteilen. Wenn keine Ablesung möglich ist und/oder Sie die Ablesekarte nicht zurückschicken, schätzt er aufgrund Ihres Verbrauches in der Vergangenheit den Zählerstand zu dem angegebenen Termin. Da eine Schätzung immer Ungenauigkeiten mit sich bringt, ist es auf jeden Fall besser, den Zähler abzulesen. Die Ermittlung des Zählerstandes erfolgt über den Netzbetreiber vor Ort, weil dieser in der Regel auch der Eigentümer des Zählers ist.
Gerne können Sie uns den Zählerstand auch hier mitteilen.
Ihren Jahresstromverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. Sollten Sie keine Verbrauchsdaten zur Hand haben, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:
• Single-Haushalt: 1.800 kWh/Jahr
• 2-Personen-Haushalt: 2.500 kWh/Jahr
• 3-Personen-Haushalt: 3.400 kWh/Jahr
• 4 Personen-Haushalt: 4.000 kWh/Jahr
Auf Grund der aktuellen Verwerfungen auf dem Energiemarkt, können wir aktuell leider keine Sondertarife anbieten.
Wirkt sich die Senkung der EEG-Umlage auf den Ökostrom- und Gaspreis aus?
Auf Ihren Strompreis: Ja
Der Wegfall der EEG-Umlage wird automatisch und vollumfänglich an die SWS-Kundinnen und Kunden weitergebenden. Entsprechend wird der Arbeitspreis für unseren Ökostrom um den Betrag der wegfallenden EEG-Umlage verringern.
Auf Ihren Gaspreis: Nein
Die EEG-Umlage galt bisher für Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen. Bei den Endkunden wurde diese nur über die Stromrechnung erhoben, daher wirkt sich die Senkung nicht auf Ihren Gaspreis aus.
Bezieht sich die Senkung der EEG-Umlage sowohl auf die Grund- als auch auf die Arbeitspreise?
Die EEG-Umlage ist ein Bestandteil Ihres Stromarbeitspreises, daher wird nur der Arbeitspreis für Strom um den Betrag der wegfallenden EEG-Umlage sinken.
Muss ich mich bei den Stadtwerken Stuttgart melden, damit die EEG-Absenkung berücksichtigt wird?
Nein, das ist nicht notwendig.
Die EEG-Umlage ist eine gesetzlich festgelegte Umlage, die wir in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erheben. Wir geben die Senkung damit automatisch und in vollem Umfang an Sie weiter.
Ändert sich durch den durch die EEG-Absenkung mein monatlicher Abschlag?
Nein – Ihr Abschlag wird nicht automatisch angepasst
Bei Änderungswünschen bezüglich Ihres monatlichen Abschlages, melden Sie sich gerne im Kundencenter der Stadtwerke Stuttgart ([email protected])
Muss ich den Stadtwerken Stuttgart zum 01.07. und zum 31.12.2022 Zählerstände mitteilen?
Nein, eine Zählerstandsmeldung ist nicht notwendig. Wir benötigen weder zu Beginn noch zum Ende des abgesenkten Zeitraums der EEG-Umlage Ihren Zählerstand. Die Abgrenzung auf die Zeiträume erfolgt spartenabhängig nach den jeweils anerkannten Methoden.
Wenn Sie dennoch eine Abgrenzung aufgrund eines abgelesenen Zählerstandes wünschen, teilen Sie uns die Zählerstände zum 01.07.2022 und zum 31.12.2022 bitte jeweils zeitnah mit. Zählerstand mitteilen
Erhalte ich eine separate Rechnung für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2022?
Wir werden Ihnen keine separate Rechnung anlässlich der Senkung der EEG-Umlage erstellen. Sie erhalten Ihre Jahresverbrauchsrechnung zu dem Ihnen bekannten Zeitpunkt. Ihre Jahresverbrauchsrechnung wird alle Veränderungen über den abgerechneten Zeitraum berücksichtigen und abbilden.
Für welchen Zeitraum gilt die Absenkung?
Von 01.07. bis 31.12. 2022 wird die EEG-Umlage auf null abgesenkt, bis sie dann zum Januar 2023 dauerhaft abgeschafft werden soll.
Wir beraten Sie gerne!
Gerne beraten wir Sie individuell. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

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